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Versicherungs-makler Müller

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Bausparen

Beim Bausparen gilt das Solidarprinzip: Viele Sparer zahlen in einen Topf. Wer „zugeteilt“ ist, kann das angesparte Kapital plus Zinsen plus Darlehen entnehmen. Bausparen gibt es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert. Damals taten sich Arbeiter und Angestellte zusammen, um gemeinsam den Traum von einer Immobilie zu realisieren. Sie erkannten: Wenn von 20 Bauwilligen jeder einzeln 20 Jahre lang Geld anlegte, könnten alle erst am Ende dieser Sparphase bauen. Wenn dagegen alle in einen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr anfangen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduziert sich auf 10,5 Jahre. Seit der Urzeit der Bausparkassen hat sich wenig am Prinzip geändert. Ein Bausparvertrag besteht auch heute grundsätzlich aus vier Phasen.

Der Abschluss

In der Abschlussphase entscheidet sich ein Kunde für eine Bausparsumme und einen Bauspartarif. Seine Entscheidung hängt entscheidend davon ab, welche monatlichen Sparraten er aufbringen kann, welche Flexibilität er benötigt und wann er das Geld voraussichtlich braucht. Das zentrale Charakteristikum des Bausparens: Schon beim Abschluss wird die Guthabenverzinsung für die gesamte Laufzeit festgelegt – und bei fast allen Kassen auch die Kreditverzinsung, die bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens fällig wird. Das gibt Zinssicherheit auf Jahrzehnte im Voraus.

 

Das Ansparen

In der Ansparphase zahlen Bausparer regelmäßig in ihren Sparplan ein. Hierbei können Sparen in Abhängigkeit vom Jahressteuereinkommen stattliche Förderungen in Form einer Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie.

 

Einmalzahlungen und Sonderzahlungen beschleunigen das Erreichen des Sparziels. Die Sparbeiträge werden verzinst. Je nach Tarif müssen im Regelfall 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Bei einem Vertrag über 50 000 Euro muss der Bausparer also 12.500 bis 25 000 Euro aufbringen.

 

Die Zuteilung

In der Zuteilungsphase warten Bausparer auf die Auszahlung des Bauspardarlehens. Grund: Es dürfen nicht mehr Darlehen ausgezahlt werden, als Geld im Guthabentopf ist. Wenn Bausparer das Mindestguthaben erreicht und weitere Tarif bezogene Kriterien wie die Bewertungszahl, erfüllt haben, wird der Vertrag zugeteilt. Bei einem 40-Prozent-Vertrag und 20 000 Euro Ansparsumme erhält der Bausparer 50 000 Euro, davon 30 000 Euro als Darlehen.

 

Das Darlehen

In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen wie ein Hypothekendarlehen einer Bank getilgt. Die Rate setzt sich aus dem bei Vertragsabschluss festgelegten Zins und der Tilgung zusammen. Die Tilgungsrate (Zins plus Tilgung) beim Bausparen wird meist in Promille der Bausparsumme, nicht des Bauspardarlehens in Tarifbestimmungen festgelegt. Die Belastung ist deutlich höher als bei einem Bankkredit, weil Bauspardarlehen deutlich schneller getilgt werden müssen als klassische Hypothekendarlehen

Der Abschluss

In der Abschlussphase entscheidet sich ein Kunde für eine Bausparsumme und einen Bauspartarif. Seine Entscheidung hängt entscheidend davon ab, welche monatlichen Sparraten er aufbringen kann, welche Flexibilität er benötigt und wann er das Geld voraussichtlich braucht. Das zentrale Charakteristikum des Bausparens: Schon beim Abschluss wird die Guthabenverzinsung für die gesamte Laufzeit festgelegt – und bei fast allen Kassen auch die Kreditverzinsung, die bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens fällig wird. Das gibt Zinssicherheit auf Jahrzehnte im Voraus.

 

Das Ansparen

In der Ansparphase zahlen Bausparer regelmäßig in ihren Sparplan ein. Hierbei können Sparer in Abhängigkeit vom Jahressteuereinkommen stattliche Förderungen in Form einer Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie erhalten.

 

Einmalzahlungen und Sonderzahlungen beschleunigen das Erreichen des Sparziels. Die Sparbeiträge werden verzinst. Je nach Tarif müssen im Regelfall 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Bei einem Vertrag über 50 000 Euro muss der Bausparer also 12.500 bis 25 000 Euro aufbringen.

 

Die Zuteilung

In der Zuteilungsphase warten Bausparer auf die Auszahlung des Bauspardarlehens. Grund: Es dürfen nicht mehr Darlehen ausgezahlt werden, als Geld im Guthabentopf ist. Wenn Bausparer das Mindestguthaben erreicht und weitere Tarif bezogene Kriterien, wie die Bewertungszahl erfüllt haben, wird der Vertrag zugeteilt. Bei einem 40-Prozent-Vertrag und 20 000 Euro Ansparsumme erhält der Bausparer 50 000 Euro, davon 30 000 Euro als Darlehen.

 

Das Darlehen

In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen wie ein Hypothekendarlehen einer Bank getilgt. Die Rate setzt sich aus dem bei Vertragsabschluss festgelegten Zins und der Tilgung zusammen. Die Tilgungsrate (Zins plus Tilgung) beim Bausparen wird meist in Promille der Bausparsumme, nicht des Bauspardarlehens in Tarifbestimmungen festgelegt. Die Belastung ist deutlich höher als bei einem Bankkredit, weil Bauspardarlehen deutlich schneller getilgt werden müssen als klassische Hypothekendarlehen

Beim Bausparen gilt das Solidarprinzip: Viele Sparer zahlen in einen Topf. Wer „zugeteilt“ ist, kann das angesparte Kapital plus Zinsen plus Darlehen entnehmen.

 

Bausparen gibt es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert. Damals taten sich Arbeiter und Angestellte zusammen, um gemeinsam den Traum von einer Immobilie zu realisieren. Sie erkannten: Wenn von 20 Bauwilligen jeder einzeln 20 Jahre lang Geld anlegte, könnten alle erst am Ende dieser Sparphase bauen. Wenn dagegen alle in einen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr anfangen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduziert sich auf 10,5 Jahre. Seit der Urzeit der Bausparkassen hat sich wenig am Prinzip geändert. Ein Bausparvertrag besteht auch heute grundsätzlich aus vier Phasen.

Bausparen / Modernisierungs-DarlehenDer „Sparer“

 
  • Sie möchten Geld ansparen sicher und mit garantierter Verzinsung und wissen heute schon, dass Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen werden.
 
  • Freiraum F50 (Signal Iduna) 0,5% Verzinsung + Bonusreglung/ 1% AG
  • Flexi-Tarif XT (Deutscher Ring), 1% Verzinsung/ 1,6% AG
  • Tarif AL- Baufinanz+ (Alte Leipziger), 0,50% p.a. Verzinsung inklusive Bonus/ 1% AG
  • Sie erhalten Vermögenswirksame Leistungen und wollen diese für 7 Jahre rentabel anlegen.
 
  • Freiraum F50 (Signal Iduna), 0,5% Verzinsung + Bonusregelung/ 1% AG
  • Tarif AL- Baufinanz+ (Alte Leipziger), 0,50% p.a. Verzinsung inklusive Bonus/ 1% AG, ab 5.000 EUR BSS

Der „Finanzierer“

 
  • Sie möchten sofort oder kurzfristig mind. 50.000 EUR finanzieren und dafür ein Bauspardarlehen nutzen.
 
  • Tarif FT (Deutscher Ring Bausparkasse AG)
  • Tarif D Premium (Wüstenrot)
  • Tarif Wohnbausparen Plus (BHW)
  • Sie möchten mittelfristig oder unter 50.000 EUR mit einem Bausparvertrag finanzieren.
 
  • Tarif WohnBausparen (BHW)
  • Tarif AL-Baufinanz 1,5/2,5
  • Tarif D Komfort (Wüstenrot)
  • Sie möchten  über einen Bausparvertrag finanzieren, kann sich aber bezüglich Zeitpunkt und Finanzierungshöhe noch nicht festlegen und benötigt größt mögliche Felxibilität.
  • Tarif FREIraum (Signal Iduna) kostenloser Tarifwechsel und bis 100% der BBS Mehrzuteilung
  • Sie haben regelmäßig Liquiditätsbedarf und suchen eine günstige Alternative zu Dispo- und Ratenkredit.
  • Cash 3 ( Wüstenrot)
  • FlexiGeldplan (Deutscher Ring Bausparkasse AG)
  • Sie benötigen sofort bis zu 30.000 EUR für Modernisierungsmaßnahmen.
  • siehe Rubrik „Modernisierungs-und Blankodarlehen“

Der „Unentschlossene“

 
  • Sie möchten rentabel Geld sparen mit der Option auf ein zinsgünstiges Darlehen.
 
  • Tarif FREIraum(Signal Iduna)                    
  • Flex-TarifXT /FlexiGeldplan
  • (Deutscher Ring

      Bausparkasse AG)

Kinder und Jugendliche

 
  • Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 25 Jahren oder deren Eltern, Großeltern oder Paten wollen Guthaben ansparen für die Ausbildung, den Berufsstart, Auto oder die erste Wochnung.
  • Jugendbonus Wüstenrot (bis zu 200 EUR), 1% AG
  • Jugendbonus BHW (bis zu 600 EUR/ 0,60% der BSS), 1,6% AG, nur im Tarif WohnBausparen

Arbeitnehmersparzulage für Bausparen

 

Mit der Arbeitgebersparzulage fördert der Staat den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen. Das sind Geldleistungen, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt werden. Jedoch nicht jeder Arbeitnehmer, der vermögenswirksame Leistungen erhält, hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

 

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist (siebenjährige Sperrfrist) zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag der vermögenswirksamen Leistungen ein.

 

Nach Ablauf dieser Bindungsfrist kann man entscheiden, wie das angesammelte Kapital verwenden werden soll. Innerhalb der Bindungsfrist muss das Arbeitnehmersparzulage-geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Aktivitäten, z. B. Bau oder Umbau eines Hauses, eingesetzt werden. Wenn der Vertrag der vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig kündigen wird, verliert man die Arbeitnehmersparzulage aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen.

 

 

 

Alleinstehende

Verheiratete

Höhe der Förderung 9 % p.a. 9 % p.a.
Maximale Arbeitnehmersparzulage 43 EUR 86 EUR
Maximal geförderte Sparbeiträge 470 EUR 940 EUR
zu versteuerndes Einkommen² unter 17.900 EUR unter 35.800 EUR

 

Beantragung:

Eine Arbeitnehmersparzulage für Bausparen wird im Rahmen der Steuererklärung beantragt. Die dafür notwendige Bescheinigung wird jährlich von der Bausparkasse an den Bausparer versandt.

Wohnungsbauprämie für Bausparen

 

Die Wohnungsbauprämie erhalten alle Bausparer, die mindestens 16 Jahre alt sind, den Bausparvertrag mindestens mit 50 EUR jährlich besparen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt  in Deutschland haben ( uneingeschränkte Steuerpflicht im Inland). Ebenso wie bei der Arbeitnehmersparzulage darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

 

Auch für den Erhalt der Wohnungsbauprämie gilt eine 7jährige Vertragslaufzeit (Sperrfrist). Das Ansparguthaben muss für die Finanzierung von wirtschaftlichen Anschaffungen verwendet werden. Zur freien Verfügung steht das Guthaben nach sieben Jahren nur, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder der Bausparer nicht älter als 25 Jahre ist. Von dieser Regelung kann jeder Bausparer einmal Gebrauch machen.

 

 

Alleinstehende

Verheiratete

Höhe der Förderung 8,8 % p.a. 8,8 % p.a.
Maximale Wohnungsbauprämie 45,06 EUR 90,11 EUR
Maximal geförderte Sparbeiträge 512 EUR 1.024 EUR
 zu versteuerndes Einkommen² unter 25.600 EUR unter 51.200 EUR

 

Beantragung:

Der Wohnungsbauprämien-Antrag schickt die Bausparkasse zusammen mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug. Dieser muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Bausparkasse zurgeschickt werden und wird dann von dort aus an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheidet ausschließlich das Finanzamt.

Modernisierung- und Blankodarlehen

Sie benötigen für die Modernisierung ihrer Immobilie ein Darlehen von max. 30.000 EUR, das Grundbuch ist jedoch noch hoch belastet und Sie möchten einen unkomplizierten Beantragungsweg?

 

Dann ist ein Modernisierungsdarlehen ohne Grundbucheintragung eine optimale Finanzierungsform.

 

Vorteile gegenüber Bankangeboten:

Banken bieten Kleindarlehen für die Modernisierung oft nur als teure Nachrangdarlehen-Variante oder als Konsumentenkredit an - meist zu hohen Zinssätzen, mit kurzen Laufzeiten und hoher Belastung (z.B. Laufzeit 72 Monate zu einem Effektivzins von 7 - 8 % p.a.).

 

Das Prinzip:

Der Kunde nimmt ein Bausparvorausdarlehen auf und spart gleichzeitig einen Bausparvertrag an. Der Bausparantrag wird  nach 5-8 Jahren zugeteilt und das Vorausdarlehen abgelöst. Die monatlich Belastung soll über die gesamte Darlehenslaufzeit (Vorausdarlehen und Bauspardarlehen) annähernd gleich sein.

Konditionsvergleich

 

 

Alte Leipziger

BHW

Deutscher Ring

Darlehenssumme 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR
Vorausdarlehen 2,99 %/3,78% eff.*¹ 3,74 %/3,97 % eff. *² 3,99 %/4,57 % eff. *³
Bausspardarlehen 2,50 %/2,84 % eff. 2,35 %//3,01 % eff. 3,25 %/3,76 % eff.
Rate bis zur Zuteilung 213,05 EUR 300,00 EUR 216,75 EUR
Rate nach Zuteilung 213,05 EUR 300,00 EUR 183,00 EUR
Gesamtlaufzeit ca. 15 Jahre, 5 Monate ca. 11 Jahre, 0 Monate ca. 18 Jahre, 3 Monate
Abschlußkosten

0,50 % der Darlehenssumme plus Bauspargebühr

0,90% (1,0 AG)/ 1,60%

(1,6 AG)

1,20 % der Darlehenssumme

plus

Bauspargebühr 1,40%

1,00 % der Darlehenssumme

plus

Bauspargebühr 1,40%

Fazit guter Gesamtmix aus Zinsen und Belastung guter Zinsmix, hohe Belastung hoher Zins,niedrige Belastung

Beim Bausparen gilt das Solidarprinzip: Viele Sparer zahlen in einen Topf. Wer „zugeteilt“ ist, kann das angesparte Kapital plus Zinsen plus Darlehen entnehmen.

 

Bausparen gibt es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert. Damals taten sich Arbeiter und Angestellte zusammen, um gemeinsam den Traum von einer Immobilie zu realisieren. Sie erkannten: Wenn von 20 Bauwilligen jeder einzeln 20 Jahre lang Geld anlegte, könnten alle erst am Ende dieser Sparphase bauen. Wenn dagegen alle in einen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr anfangen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduziert sich auf 10,5 Jahre. Seit der Urzeit der Bausparkassen hat sich wenig am Prinzip geändert. Ein Bausparvertrag besteht auch heute grundsätzlich aus vier Phasen.

Beim Bausparen gilt das Solidarprinzip: Viele Sparer zahlen in einen Topf. Wer „zugeteilt“ ist, kann das angesparte Kapital plus Zinsen plus Darlehen entnehmen.

 

Bausparen gibt es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert. Damals taten sich Arbeiter und Angestellte zusammen, um gemeinsam den Traum von einer Immobilie zu realisieren. Sie erkannten: Wenn von 20 Bauwilligen jeder einzeln 20 Jahre lang Geld anlegte, könnten alle erst am Ende dieser Sparphase bauen. Wenn dagegen alle in einen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr anfangen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduziert sich auf 10,5 Jahre. Seit der Urzeit der Bausparkassen hat sich wenig am Prinzip geändert. Ein Bausparvertrag besteht auch heute grundsätzlich aus vier Phasen.

Beim Bausparen gilt das Solidarprinzip: Viele Sparer zahlen in einen Topf. Wer „zugeteilt“ ist, kann das angesparte Kapital plus Zinsen plus Darlehen entnehmen.

Bausparen gibt es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert. Damals taten sich Arbeiter und Angestellte zusammen, um gemeinsam den Traum von einer Immobilie zu realisieren. Sie erkannten: Wenn von 20 Bauwilligen jeder einzeln 20 Jahre lang Geld anlegte, könnten alle erst am Ende dieser Sparphase bauen. Wenn dagegen alle in einen Topf einzahlen, kann der erste bereits nach einem Jahr anfangen. Die durchschnittliche Wartezeit für alle reduziert sich auf 10,5 Jahre. Seit der Urzeit der Bausparkassen hat sich wenig am Prinzip geändert. Ein Bausparvertrag besteht auch heute grundsätzlich aus vier Phasen.

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